Verwaltungsgericht Berlin bestätigt geheimdienstliche Beobachtung der Tageszeitung „junge Welt“

Von Justus Leicht – 24. April 2022

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 18. März einen Eilantrag der linken Tageszeitung junge Welt abgelehnt, dass sie im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums nicht mehr als „linksextremistisch“ bezeichnet werden darf. Die Bedeutung dieser Entscheidung geht weit über den unmittelbaren Fall hinaus. Sie unterstreicht, dass in Deutschland alle, die sich zum Marxismus bekennen oder auch nur die Klassenspaltung der Gesellschaft beim Namen nennen, vom Staat verfolgt und massiv behindert werden. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren steht zwar noch aus, doch die Begründung des Beschlusses im Eilverfahren, die der World Socialist Web Site vorliegt, lässt keinen Zweifel daran, dass es im Ergebnis genauso ausfallen wird. Die junge Welt hatte ein Eilverfahren angestrengt und eine einstweilige Anordnung beantragt, weil die Nennung im Verfassungsschutzbericht ihre Arbeit massiv beeinträchtigt sowie ihre wirtschaftliche Existenz zu vernichten droht und sich ein Hauptsacheverfahren oft über Jahre hinzieht.

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