Verwaltungsgericht Berlin weist Klage der SGP gegen Verfassungsschutz ab

Von Peter Schwarz – 19. November 2021

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag die Klage der Sozialistischen Gleichheitspartei (SGP) gegen das Bundesinnenministerium abgewiesen und die Partei zum Tragen der vollen Prozesskosten verurteilt. Die SGP hatte das Ministerium am 24. Januar 2019 verklagt, weil es die Partei seit 2017 im jährlichen Verfassungsschutzbericht als „linksextremistisch“ aufführt und mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen lässt. Das Urteil, gegen das die SGP in Berufung gehen wird, hat weitreichende Konsequenzen. Es knüpft an die Tradition der nationalsozialistischen Gesinnungsjustiz und der Bismarck’schen Sozialistengesetze an und öffnet die Tür für die Überwachung und Unterdrückung jeglicher Opposition gegen Kapitalismus und staatliche Willkür.

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