Von Marianne Arens – 22. November 2025
Vor 80 Jahren, am 20. November 1945, begann in Nürnberg der erste Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs und des Holocausts. Bis auf den heutigen Tag haben die Nürnberger Prozesse wegweisende Maßstäbe gesetzt und das Völkerrecht entscheidend mitgeprägt.
Die Prozesse tragen den Namen der Stadt, die Adolf Hitler 1933 zur „Stadt der Reichsparteitage“ ernannte. Hier wurden im September 1935 die antisemitischen „Nürnberger Gesetze“ verabschiedet, die den Rassismus der Nazis zur Staatsdoktrin erhoben und jüdische Bürger grausam entrechteten. Nach dem Zusammenbruch und der Niederlage des deutschen Faschismus wählten die vier Siegermächte, hauptsächlich die USA, die in Bayern das Sagen hatten, den Nürnberger Justizpalast als Standort für die Prozesse.
In seiner Einführungsrede betonte der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson am 21. November 1945: „Die Untaten, die wir zu beurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, dass die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben.“
Er fügte hinzu: „Wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden.“