Die „Wahrheit“ im Fall Nawalny

Von Rüdiger Suchsland – 23. Dezember 2020

Nichts ist klar, und alles ist möglich: … Der russische Staatspräsident gibt den Mord an seinem im Westen bekanntesten Oppositionspolitiker in Auftrag. Zugleich ordnet er auch noch an, dass dieser Mord mit einem international geächteten Kampfstoff ausgeführt wird, der schon bei anderen Anschlägen „nicht das Ergebnis hatte, das bei einem Mordanschlag beabsichtigt ist“ (Sahra Wagenknecht). Ein Kampfstoff, der aber vor allem, wenn er je nachgewiesen werden könnte, eindeutige Spuren zum FSB, dem russischen Geheimdienst, legen und damit auch unmittelbar auf den Kreml hindeuten würde. Nachdem dies gescheitert ist, lässt der Präsident zu, dass dem Opfer dieses Anschlages zunächst in einem russischen Krankenhaus das Überleben gesichert wird, es gelingt ihm während dieser Zeit nicht, die begonnene Tat an dem hilflos im Koma liegenden Opfer zu vollenden. Stattdessen erlaubt es der Präsident – oder weiß es jedenfalls nicht zu verhindern –, dass dieses Anschlagsopfer zwei Tage später nach Deutschland ausgeflogen wird, womit neben dem Überleben des Opfers auch geradezu sichergestellt ist, dass der von ihm zuvor eingesetzte Kampfstoff nachgewiesen werden kann. All dies geschieht genau in der finalen Phase der Debatte um die umstrittene russisch-europäische Gaspipeline Nord Stream 2 kurz vor Fertigstellung dieses Projekts und gerade mal vierzehn Tage nach erneuten und verschärften Sanktionsdrohungen gegen am Bau beteiligte Firmen durch den US-Außenminister und in Lobbydiensten stehende US-Senatoren. Die Tat verschafft damit den Gegnern der Pipeline politischen Rückenwind.

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