Bundesarbeitsgericht erklärt Streik der Vorfeldlotsen für „rechtswidrig“

Von Marianne Arens
30. Juli 2016

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 26. Juli einen Streik der Vorfeldlotsen für rechtswidrig erklärt. Wegen dieses Streiks im Februar 2012 muss die Lotsengewerkschaft GdF nun Schadensersatz an die Flughafenbetreibergesellschaft Fraport AG in Millionenhöhe bezahlen.

http://www.wsws.org/de/articles/2016/07/30/bagu-j30.html

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