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75 Jahre danach: Die Reichstagsbrand-Verschwörung 2008 – Genealogie und Chronologie

Von Wilfried Kugel
11. Januar 2009

 

Eine Clique von Unbelehrbaren wählte den 27. Februar 2008, den 75. Jahrestag der Reichstagsbrandstiftung, um in Deutschland ihre „Alleintäter-Legende“ in einer großangelegten Medienkampagne neu zu präsentieren. In seinem Urteil vom 23. Dezember 1933 hatte das Reichsgericht aufgrund technischer Gutachten festgestellt, dass nur mehrere Täter den Reichstag in Brand gesetzt haben konnten und nicht der im brennenden Gebäude aufgegriffene Rätekommunist Marinus van der Lubbe allein. Diese Sachlage wurde bis heute durch neue brandtechnische Gutachten weiter untermauert – u. a. 2005 vom „Allianz Zentrum für Technik“, Deutschlands renommiertestem Brandversuchslabor. Verurteilt und geköpft aber wurde einzig van der Lubbe. Das Reichsgericht konnte und durfte keine weiteren Täter oder gar Hintermänner ermitteln. Die Nazis denunzierten Kommunisten als Täter, eine Verdächtigung, die unbewiesen blieb. Im Ausland sah man ein SA-Kommando am Werk. Die Täterschaft der Nazis lag nahe und wird durch viele heute verfügbare Indizien gestützt.

Alleintäter-Legende entsteht

Noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland änderte sich die Sicht der Dinge auf wundersame Weise: Van der Lubbe wurde zum Einzeltäter gemacht. Direkt in die Brandstiftung involvierte Nazitäter suchten sich in Entnazifizierungsprozessen zu entlasten, ja sogar als Widerstandskämpfer darzustellen. Anonym erblickte Anfang 1949 in der Schweiz eine seit dem Frühjahr 1947 vorbereitete und von Dr. Heinrich Schnitzler in Worte gefasste „Alleintäter-Legende“ erstmals das Licht der Öffentlichkeit.(1) Hier hieß es nun: „Marinus van der Lubbe war der Täter und er war der einzige Täter.“ Der in mehreren Teilen veröffentlichte Artikel endete unter der fett gedruckten Zwischenüberschrift „Der ‚böse‘ Zufall“ mit den Worten: „Der Zufall, und zwar ein sehr böser Zufall, kam ihnen (den Nazis –  W. K.) in der Gestalt eines Marinus van der Lubbe zu Hilfe. Er verschaffte ihnen Vorwand und Anlass zur rücksichtslosen Aufrichtung ihrer unumschränkten Herrschaft über das ganze deutsche 70-Millionenvolk.“

Kopf dieser Verschwörung zur Geschichtsfälschung war der erste Gestapo-Chef Rudolf Diels. Mitverschwörer waren dessen Adlatus, der ehemalige Gestapo-Referent für kommunistische Angelegenheiten beim Geheimen Staatspolizeiamt, Dr. Heinrich Schnitzler, sowie die Kriminalkommissare Dr. Walter Zirpins und Helmut Heisig, die zwar als erste van der Lubbe informell vernommen hatten, der „Reichstagsbrandkommission“ aber nicht angehörten. Seit spätestens 1949 bestanden Kontakte der Verschwörergruppe zum Spiegel, dessen damalige Redaktion seinerzeit etliche schwer belastete Altnazis beschäftigte.

Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein selbst, der gegen Ende der Naziherrschaft unter Pseu­donym u.a. für das Parteiorgan der NSDAP, Völkischer Beobachter, sowie die Goeb­bels-Wochenzeitschrift Das Reich geschrieben hatte, befreundete sich mit Diels und publizierte 1949 in seinem Magazin in einer neunteiligen Serie dessen verlogene Memoiren. Der bis 1947 wegen Kriegsverbrechen internierte Dr. Walter Zirpins wurde NS-Informant des Magazins. Im Gegenzug setzte sich im März 1951 Der Spiegel massiv für die Wiedereinstellung von Zirpins ein. Im Dezember desselben Jahres durfte dieser, inzwischen schon „Leiter der Sonderkommission ‚S‘ der Landeskriminalämter Bremen und Niedersachsen“, gar einen eigenen Beitrag im Spiegel veröffentlichen. Zu dieser Zeit war ein Fritz Tobias „Leiter eines wichtigen Polizeireferats“ im niedersächsischen Innenministerium, also in einer vorgesetzten Behörde von Zirpins. Seit ungefähr 1952 war „Dr. Walter Zirpins als Kriminaloberrat Leiter der Kriminalpolizei in Niedersachsen der Nachfolger des durch Spielmaterial, das Herr Tobias als Leiter des Referats Polizei im niedersächsischen Innenministerium weiterreichte, abgeschossenen bewährten Demokraten Kriminaloberrat Peter, gegen den ca. 30 staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren und das Disziplinarverfahren eingeleitet und Suspendierung vom Amt verfügt wurde. Nach Erreichung der Altersgrenze wurde nach fast 4jährigem Kampf der beschuldigte Kriminaloberrat Peter von allen Anschuldigungen rehabilitiert. Herr Tobias (wurde 1955 – und W. K.) vom Referat Polizei abgelöst und bekam das Katastrophen-Referat.“(2) Später stellte Tobias seine offensichtliche Strafversetzung als politische Verfolgung hin, ebenso der Spiegel.

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„Kollegen“ Walter Zirpins und Fritz Tobias (1950er Jahre).

Fritz Tobias, seit 1959 Oberregierungsrat beim niedersächsischen Verfassungsschutz, reichte schließlich der Spiegel-Redaktion ein von ihm zusammengestelltes Manuskript zur Begründung der Alleintäter-Legende. Seine Kronzeugen waren Dr. Walter Zirpins und Dr. Heinrich Schnitzler, letzterer seit 1952 Ministerialrat (später Oberregierungsrat) im Innenministerium (Polizeiabteilung) von Nordrhein-Westfalen. Einer der Altnazis, freier Mitarbeiter in der Spiegel-Redaktion, Dr. Paul Karl Schmidt alias Paul Carell (laut Hitler-Gegner und Widerstandskämpfer Hans-Bernd Gisevius ein „besonders fanatischer und gemeingefährlicher Nationalsozialist“), überarbeitete das Manuskript. 1959/60 veröffentlichte der Spiegel in elf Folgen das mit Manipulationen gespickte Elaborat. Rudolf Augstein verkündete in einer redaktionellen Vorbemerkung: „Über den Reichstagsbrand wird nach dieser Spiegel-Serie nicht mehr gestritten werden. Es bleibt nicht der Schatten eines Beleges, um den Glauben an die Mittäterschaft der Naziführer lebendig zu erhalten. Einer Jahrhundert-Legende wird der Todesstoß, oder, um im Bilde zu bleiben, der Dolchstoß versetzt.“

Im Nachwort der Buchversion (1962) seines Textes schrieb Tobias, Schnitzler folgend: „Wir müssen uns (...) mit der bestürzenden Tatsache abfinden, dass ein blinder Zufall, ein Irrtum eine Revolution auslöste.“ Sich selbst demaskierend, fügte er hinzu: „Aus dem zivilen Reichskanzler wurde damals fürwahr in einer Sternstunde der Menschheit im flammenlodernden Symbol des besiegten Weimarer Staates der machtberauschte, sendungsbesessene Diktator Adolf Hitler.“

Legende im Kreuzfeuer(3)

Der freie Mitarbeiter des Münchener Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) Hans Schneider erhielt 1960 vom IfZ den Auftrag, eine Stellungnahme zu den Behauptungen von Tobias zu erarbeiten. Schneider äußerte dazu in der Süddeutschen Zeitung: „Das Buch des Laienforschers Fritz Tobias erreicht die den Laienleser (...) faszinierende Geschlossenheit der Beweisführung nur durch eine völlig willkürliche Auswahl - insbesondere Unterdrückung entgegenstehender Aussagen -, Verstümmelung und Retuschierung (...) sowie durch eine oft grotesk verkehrte Interpretation der verwandten Belege, dazu die Einfügung weiterer, nirgends belegter und nur in der Vorstellung des Autors existenter (Schein-)Beweise. (...) Die so entstandene objektive Verfälschung des Tatbestandes nimmt dabei Ausmaße an, die weder der Laie noch der Fachmann (ob Jurist oder Historiker) für möglich halten würde.“
Hermann Graml, ebenfalls Mitarbeiter des IfZ, schrieb am 3. Mai 1962 in einem unveröffentlichten Gutachten, man könne Tobias „den Vorwurf nicht ersparen, von seinen Thesen zu Ursache und Verlauf des Reichstagsbrands so besessen gewesen zu sein, dass er bei der Kritik eines Autors, der seiner Darstellung widerspricht, jedes Maß verloren hat und kränkendste Vorwürfe erhob, auf fundierte Beweise aber verzichtete.“

Auch Hans Mommsen, seinerzeit Referent beim IfZ, kritisierte am 5. Juli 1962 in der Stuttgarter Zeitung: Tobias sei „bei seiner Darstellung bemüht, alle seiner Deutung entgegenstehenden Indizien zu verkleinern oder zu entwerten. (...) Auch sonst erweckt Tobias mitunter den Eindruck, als müsse er gewisse Quellenbefunde ‚frisieren‘.“ Er kam zu dem Schluss, dass „Tobias‘ Interpretation die (...) nationalsozialistischen Ambitionen verharmlost und ihre verbrecherische Politik unfreiwillig subjektiv rechtfertigt“. Aus bisher ungeklärten Gründen schwenkte Mommsen noch 1962 um, bestätigte schließlich 1964 entgegen seiner früheren Ansicht in einer Art Gutachten (das von Tobias korrigiert worden war!) in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte des IfZ die Authentizität von Tobias‘ Alleintäterdarstellung und verhalf dieser damit zu akademischen Weihen.

Im November 1962 wurde Schneider vom damaligen Direktor des IfZ, Helmut Krausnick, der Auftrag entzogen. An der Strategie zur Kaltstellung und zur Verhinderung etwaiger Publikationen Schneiders hatte Mommsen maßgeblichen Anteil. Das IfZ distanziert sich seit 2001 öffentlich von den damaligen Machenschaften Mommsens bezüglich Schneider. Mommsen ist seit 2003 offenbar auch nicht mehr Mitherausgeber der Vierteljahrshefte. Horst Möller, seit 1992 Direktor des IfZ, hält heute eine Alleintäterschaft van der Lubbes für „eher unwahrscheinlich“.

Hans-Bernd Gisevius ermittelte 1960 den Aufenthaltsort eines der mutmaßlichen SA-Reichstagsbrandstifter, dessen Namen er bereits in einer Aussage unter Eid vor dem Nürnberger Tribunal genannt hatte. Der Naziverbrecher Hans-Georg Gewehr war 1947 aus einem Internierungslager der Amerikaner geflohen und hatte danach jahrelang unter falschem Namen gelebt. Ein Ermittlungsverfahren der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wurde 1961 eingestellt. In einem fünfseitigen Brief an die Spiegel-Leser suchte Spiegel-Chef Augstein am 27. April 1960 Gewehr zu entlasten und empfahl ihm eine Widerrufsklage gegen Gisevius, den er gleichzeitig diffamierte. Augstein legt nahe, Gisevius die Pension zu streichen. Während der nachfolgenden Prozesse trat Zirpins als Entlastungszeuge für Gewehr auf. Tobias beriet Gewehr während der Verfahren, sogar telefonisch von seinem Amt aus! Dass Gewehr einer der Reichstagsbrandstifter war, wollten weder 1963 das Oberlandesgericht Düsseldorf noch 1966 der Bundesgerichtshof ausschließen.

Kampagne 2008

Anfang Januar 2008 erfolgte aus heiterem Himmel eine Pressemitteilung: „Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Dezember 2007 festgestellt, dass das Urteil gegen den im ‚Reichstagsbrandprozess‘ verurteilten Marinus van der Lubbe aufgehoben ist. (...) Die Aufhebung des Urteils beruht auf dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 25. August 1998. Die Feststellung der Aufhebung erfolgte von Amts wegen; sie wurde durch einen Berliner Rechtsanwalt angeregt.“(4) Van der Lubbe war nun allerdings nicht freigesprochen. Durch den Aufhebungsbeschluss wurde aber ein Wiederaufnahmeverfahren für immer abgeblockt. Wollte sich die bundesdeutsche Justiz auf diese Weise vor der anstehenden Kampagne einer ungeliebten „Leiche im Keller“ entledigen?

Am 11. Juli 2007 illustrierte eine ZDF-Dokumentation („Abenteuer Wissen“) mit Experimenten, dass eine Alleintäterschaft technisch unmöglich war. Die 2001 von Alexander Bahar und mir veröffentlichte Dokumentation „Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird“ kam im Herbst 2007 erneut in den Buchhandel. Waren dies die Anlässe für eine Gegenkampagne?

2008 startete die noch andauernde Kampagne zur Verteidigung der Alleintäter-Legende. Hintermänner sind Fritz Tobias (heute 96) und Hans Mommsen (heute 78). Um aber 2008 nicht zu muffig zu wirken, musste eine neue, unverbraucht wirkende Galionsfigur emporgehievt werden, der 1971 geborene Journalist Sven Felix Kellerhoff.

Kellerhoff, Stipendiat des elitären, verschwiegenen und logenähnlichen Vereins „Atlantik-Brücke“ und Absolvent der „Berliner Journalisten-Schule“, arbeitete seit 1998 frei für den „Axel Springer Verlag“, seit 2000 fest angestellt. Seit 2003 ist er leitender Redakteur für Zeit- und Kulturgeschichte bei der gemeinsamen Redaktion von Springers Berliner Morgenpost und Die Welt. Kellerhoff wurde nach eigenen Angaben Mitte der 90er Jahre mit Fritz Tobias bekannt und gefällt sich seither in der Pose von dessen strenggläubigem Nachbeter. Stets reaktiv polemisiert Kellerhoff seit 1998 in Zeitungen und Buchbeiträgen gegen alle Zweifler an der Alleintäter-Legende. Er kannte die Quellen nicht, und in seinen Beiträgen hieß es meist: „zitiert nach Tobias“. Dazu kam seine offensichtliche Unfähigkeit, komplexe Sachverhalte zu überschauen und eine gute Portion Schusseligkeit. Das führte dazu, dass er Orte, Zeitpunkte, Personen und Dokumente falsch angab oder verwechselte, manchmal vielleicht sogar bewusst. Seit 2002 verwechselte er die brandtechnischen Begriffe „Flash over“ und „Backdraft“, was ihm 2008 endlich auffiel. 2005 war Kellerhoff der Meinung, van der Lubbe sei gehenkt worden; allerdings wurde der enthauptet. Konstant blieben in allen Publikationen Kellerhoffs nur die absolute Treue zur Alleintäter-Legende sowie Fälschungsvorwürfe gegen jeden Häretiker, der die Nazis als Brandstifter sah.

Seit der „Wiedervereinigung“ Deutschlands 1990 sind die originalen Ermittlungsakten der Reichstagsbrandkommission von 1933 wieder zugänglich. Bahar und ich sichteten 1993/1994 als erste die originalen Ermittlungsakten (zirka 50000 Blatt) komplett. Es ergab sich eine erdrückende Fülle von Indizien für die Täterschaft der Nazis bei der Reichstagsbrandstiftung.

17 Jahre lang, von 1990 bis 2007, hielt es niemand aus der um Tobias und Mommsen gescharten Clique für nötig, die neu zugänglichen Akten einzusehen. Man erklärte, in den Akten stehe nichts Neues. Doch diese Arroganz war nicht durchzuhalten. Um die Alleintäter-Legende zu retten, musste jemand zumindest einen Teil dieser Akten einsehen: Kellerhoff. 2007 begab der sich ins Bundesarchiv und beansprucht seither - zu Unrecht -, alle neuen Quellen zu kennen. Doch alle Mühe nutzte nichts: Ein hastig von ihm aus früheren Beiträgen kompiliertes und überwiegend aus Fälschungsvorwürfen bestehendes Buch geriet so miserabel wie gewohnt.

Neues Reichstagsbrand-Buch

Ausgerechnet Ende Januar 2008, genau zum 75. Jahrestag der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, erschien Kellerhoffs Buch „Der Reichtagsbrand. Die Karriere eines Kriminalfalls“. Das Fazit entsprach der Intention: „Nach 75 Jahren Streit steht am Ende eine einfache Wahrheit: Marinus van der Lubbe war ein Einzeltäter.“

Was die Darstellung des Tathergangs betrifft, so frisiert das Buch die Fakten, um die Alleintäter-Legende zu stützen, ganz nach dem Vorbild von Tobias, zu dem Kellerhoff in einer „Danksagung“ im Anhang berichtet: „Vielfach haben wir (seit Mitte der 90er Jahre - W. K.) in Hannover intensiv über den Reichstagsbrand und das NS-Regime diskutiert. (...) Ich bewundere seine Energie, über mehr als ein halbes Jahrhundert hinweg das Thema Reichstagsbrand erforscht und sich gegen ungeheuer hinterhältige Angriffe zur Wehr gesetzt zu haben, ohne je zu verzagen.“ Und zur Entstehung seines Buchs bekennt er: „Prof. Hans Mommsen hat mich auf die Idee gebracht.“ Dieser spendierte denn auch ein Vorwort und spannte einen seiner Schüler und späteren Kollegen an der Ruhr-Universität Bochum für Werbezwecke ein - niemand anderen als den amtierenden Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert. Gemeinsam mit Mommsen assistierte Lammert bei der Buchpräsentation am 13. Februar 2008 in der „Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft“. Lammert äußerte hier: „Ich halte diese Publikation für außerordentlich verdienstvoll. (...) Dem Autor Kellerhoff gilt meine Hochachtung!“ In Springers Welt erschien am 23. Februar 2008 eine Rezension Lammerts, in der es hieß: „Erst der Amateurhistoriker Fritz Tobias (...) las die Akten genau, recherchierte, rekonstruierte Abläufe und kam zum Ergebnis, dass die Brandstiftung des Reichstages kein Komplott der Nationalsozialisten gewesen ist, sondern die Tat eines Einzelnen.“

Bild_2
Buchpräsentation am 13.02.2008 in der „Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft“:
Bundestagspräsident Norbert Lammert, Autor Sven Felix Kellerhoff, Verleger Ulrich Hopp.

Bereits 2007 fand Kellerhoff auch Anklang beim Spiegel. Unbelehrbar seit fast 50 Jahren setzt das Magazin auch nach dem Tod von Rudolf Augstein im Jahr 2002 bezüglich der Reichstagsbrandstiftung seine Tradition als Flaggschiff der Demagogie fort. Zur Verteidigung der Alleintäter-Legende strahlte Spiegel-TV am 25. Februar 2008 auf Sat.1 einen schon vor Erscheinen von Kellerhoffs Buch produzierten Film von Michael Kloft aus: „Flammendes Fanal“ mit Kellerhoff als alleinigem Moderator. Ungebremst durfte der diffamieren: „Seit 1966 sind immer wieder Papiere bekannt geworden, die belegen sollen, dass die Nazis die Täter gewesen seien. Als man das dann mal etwas genauer überprüft hat, sowohl in sprachwissenschaftlicher wie in geschichtswissenschaftlicher Hinsicht und schließlich sogar in kriminologischer Hinsicht, stellte sich relativ rasch heraus, dass es sich um sehr primitive Fälschungen handelt.“ Parallel dazu brachte Spiegel online nicht nur einen Kellerhoffs Buch glorifizierender Beitrag von Historiker und Ex-Verleger Ernst Piper, sondern das Magazin verkauft auch bis heute Kellerhoffs Buch über seinen Internet-„Spiegel Shop“.

Seit dem Erscheinen seines Reichstagsbrand-Buchs ist Kellerhoff in Sachen Verteidigung der Alleintäter-Legende unterwegs. Über einen dieser Vorträge am 21. Juli 2008 in der Württembergischen Landesbibliothek berichtete ein Besucher: Kellerhoff trat sehr unsicher auf, sprach stockend und oft in fehlerhaftem Deutsch. Mehr als 40 Minuten lang erhob er Fälschungsvorwürfe gegen alle Gegner der Legenden seines Mentors Fritz Tobias, dem er huldigte: „Ich schätze ihn sehr.“ Auf den vorgesehenen Höhepunkt seiner Fälschungsverunglimpfungen verzichtete er mit der Begründung: „Ich musste am Freitag einen Hinweis meines Anwalts entgegennehmen, der mich dringend davor gewarnt hat, dieses Kapitel Ihnen hier vorzutragen.“ Kellerhoff fasste, Tobias folgend, zusammen: „Marinus van der Lubbe hat wirklich die Wahrheit gesagt. Er war ein Einzeltäter, der aus subjektiv-idealistischen (...) Motiven ein Fanal setzen wollte. Warum, wusste er nicht. Er hat den Nazis einen Vorwand gegeben.“

Wunderwaffe „Backdraft“

Kellerhoff hausiert seit 2008 mit dem Schlagwort „Backdraft“ zum „Beweis“ der Alleintäterschaft van der Lubbes. Allerdings vermag der modische Begriff nicht, der schon 1933 festgestellten Sachlage Rauchgasexplosion bzw. Verpuffung etwas hinzuzufügen. Karl Stephan vom „Institut für technische Thermodynamik und thermische Verfahrenstechnik“ der Universität Stuttgart schrieb dazu am 2. Februar 2008 in einer Stellungnahme: „Die These vom Backdraft beweist eher das Gegenteil von dem, was Kellerhoff beweisen will. Keinesfalls lässt sich damit die These von der Alleintäterschaft van der Lubbes begründen.“
Am 27. April 2008 brachte das ZDF im Guido-Knopp-Format ZDF History den Beitrag „Feuer im Reichstag“. Man bediente sich teilweise des Materials der ZDF-Sendung vom 11. Juli 2007, allerdings neu garniert mit Statements von Kellerhoff, auf dessen Buch parallel zur Sendung auf den Internetseiten des ZDF hingewiesen wurde. Die 2007 vom ZDF dargestellte Unhaltbarkeit der Alleintäter-Legende wurde nun wieder in Frage gestellt: „Der Wahrheit näher kommt vielleicht eine neue Studie auf Grundlage von modernen Computermodellen. (...) Nach diesem Modell könnte auch ein Einzeltäter den Reichstagsbrand verursacht haben.“ Die Backdraft-Animation zeigte jedoch eine völlig falsche, um nicht zu sagen gefälschte Darstellung des Plenarsaals. Am 2. November 2008 wiederholte das ZDF die Computerspielerei, nun aber mit dem Kommentar: „Neueste Untersuchungen lassen den Schluss zu, van der Lubbe könnte im Reichstag tatsächlich allein gezündelt haben.“

Bild_3 Fälschende ZDF-Animation (2008) des Brandes im Reichstags-Plenarsaal:
5 statt 28 Brandherde, 6 statt 7 Segmente der Bestuhlung im Plenarsaal, 3 Türen statt einer.

 

Finale im alten Reichsgericht

Passend zum „deutschen Schicksalstag“, dem 9. November, kam es 2008 im Leipziger Bundesverwaltungsgericht, dem früheren Reichsgericht, das van der Lubbe am 23. Dezember 1933 zum Tode verurteilt hatte, zu einem gespenstischen Spektakel, mit dem die bundesdeutsche Rechtspflege nach der Urteilsaufhebung gegen van der Lubbe nun auch kulturell einen Schlusspunkt setzen wollte. Das Programmheft, Sammlern als seltene Kuriosität zu empfehlen, wurde eingeleitet von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Bei den zweitägigen Feierlichkeiten wurden drei (nicht abgedruckte) wissenschaftliche Vorträge zur zeit- und rechtsgeschichtlichen Bedeutung des Reichstagsbrandprozesses eingerahmt von seltsamen musikalischen Darbietungen. Im Mittelpunkt stand ein im Programmheft veröffentlichtes „unverständliches Gedicht (van der Lubbes - W. K.), das von dem Gerichtsdolmetscher vielleicht sogar verfälschend und unverstanden übersetzt wurde“. Der Komponist Wolfgang Rihm vertonte nun dieses Libretto 1999 unter dem Titel „In doppelter Tiefe“. Als zweiter gab der Flötist Jos Rinck zwei 2008 zu Ehren van der Lubbes entstandene „Collagen für Flöte solo“ unter dem Titel „MenschenMusikRecht“. Es folgte die zu Ehren Martin Luthers entstandene „Reformationssymphonie“ von Mendelssohn-Bartholdy (vom Komponisten selbst seinerzeit als misslungen betrachtet und verboten). Bloß, was hatte die Reformation mit dem Reichstagsbrand zu tun? Egal. Den kuriosen Abschluss des Programmheftes bildet der dreiseitige kommentarlose Abdruck der Aussage Görings vor dem Reichsgericht am 4. November 1933.

Anmerkungen:

(1) Sechsteilige Folge (20.1.-18.3.1949) „Der Reichstagsbrand in anderer Sicht“ in der Schweizer Zeitschrift Neue Politik des NS-Kollaborateurs Wilhelm Frick; in Deutschland wurde die Zeitschrift von den Aliierten verboten.

(2) So Heinrich L. Bode, Herausgeber der Zeitschrift Gegen Willkür und Missbrauch der Macht (Das soziale Deutschland), am 4. Mai 1960 in einem Schreiben an die „Sonderstaatsanwaltschaft für NS-Verbrechen“ in Ludwigsburg

(3) Zwischentitel Im jW-Beitrag: „Akademische Unterwanderung“

(4) Der Berliner Rechtsanwalt heißt Reinhard Hillebrand und war nie zuvor im Zusammenhang mit der Reichstagsbrandstiftung in Erscheinung getreten.

*Der Beitrag erschien am 22.12.2008 in der Tageszeitung junge Welt. Kleinere Ungenauigkeiten wurden nachträglich durchden Autor korrigiert. Drei Bilder wurden zusätzlich eingefügt.
Wilfried Kugel verfasste mit Alexander Bahar das Grundlagenwerk „Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird“, edition q, Berlin 2001/Zweitausendeins, Berlin 2007, 863 S. – auch im jW-online-Shop erhältlich.

© www.globale-gleichheit.de



 

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