„Verheerende Wirkung“ Drucken E-Mail
Gespräch mit Michael Müller-Karpe*

25. Januar 2009

Die Auseinandersetzung im Irak geht in das siebte Jahr, Millionen von Menschen haben ihre Existenz und Heimat verloren. Weitgehend unbemerkt von der Weltöffentlichkeit hat sich im geschichtsträchtigen Zweistromland eine weitere Tragödie ereignet: Die Nationalbibliothek wurde durch Brand zerstört, das Nationalmuseum geplündert, archäologische Stätten werden durch Raubgrabungen zerstört. Der illegale Antikenhandel blüht. Michael Müller-Karpe, Archäologe am Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz, tritt offensiv für den Kulturgüterschutz ein.

Herr Müller-Karpe, im letzten Jahr wurde das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz von Kulturgut aus dem Jahr 1970 vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Sie waren als Berater im Kulturausschuss hautnah dabei. Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?

Michael Müller-Karpe: Das Gesetz ist ein Farce und steht der Intention des UNESCO -Übereinkommens diametral entgegen.

Hat der Kunsthandel eine so große Lobby?

Müller-Karpe: UNESCO und FBI schätzen, dass das Handelsvolumen bei illegal ausgegrabenen Objekten weltweit 6 bis 8 Milliarden Dollar beträgt. Im Jahr wohlgemerkt.  Da stehen genügend Geld für eine effektive Lobbyarbeit zur Verfügung. Als ich im Oktober 2006 zur Anhörung im Kulturausschuss geladen war, war ich erstaunt über die Vertrautheit zwischen vielen Abgeordneten und den ebenfalls anwesenden Antikenhändlern. Der  Vorsitzende des Ausschusses, Hans-Joachim Otto, ist Rechtsanwalt in Frankfurt und hat bei Hehlerprozessen Antikenhändler vertreten. Er wünscht sich unverhohlen, dass Deutschland zum Kunstmarktstandort Nummer eins wird.

Was steht denn nun drin im Gesetz?

Müller-Karpe: Es gibt mehrere Knackpunkte. Das Problem der Konvention ist, dass sie nicht unmittelbar geltendes Recht ist, sondern in nationales Recht umgesetzt werden muss – den  und da wurde in beschämender Weise getrickst. Ein Beispiel. Die Konvention sieht vor, dass den Händlern die Pflicht auferlegt wird, die Herkunft der angebotenen Kulturgüter zu dokumentieren. Die Intention war, dass natürlich nur eine legale Herkunft zum Handel berechtigt. Und was hat Deutschland gemacht? Hat ins Gesetz geschrieben, dass der Händler die Herkunft dokumentieren muss: „soweit bekannt“. Damit ist alles konterkariert. Eine solche Bestimmung ist nicht nur wertlos, Händler berufen sich jetzt sogar darauf, der Gesetzgeber habe den Handel mit Objekten unbekannter Herkunft explizit abgesegnet. Und das hat eine verheerende Wirkung.

Geben Sie ein weiteres Beispiel.

Müller-Karpe: Dazu kommt, dass Kulturgut nur dann vom Handel ausgenommen werden soll, wenn es der Bundesregierung gemeldet und in einer Liste individuell identifizierbarer Objekte im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Der Händler braucht künftig nur in der Liste nachzugucken. Ist das Objekt nicht verzeichnet, kann er es straffrei verkaufen. Das hat zur Folge, dass Raubgrabungsfunde, die natürlich in keiner Liste stehen können, quasi reingewaschen werden und straffrei verhandelt werden können. Ich nenne das Hehlerschutz- und Raubgrabungsförderungsgesetz.

Ist es bereits auf dem Markt ablesbar?

Müller-Karpe: Schmuddelware, die wegen ihrer windigen Herkunft früher nur unter der Theke verschoben werden konnte, wird jetzt offen verkauft. Schon werden weitere Raubgrabungen gemeldet. Die Objekte wachsen ja nicht auf dem Dachboden. Der Antikenhandel steht inzwischen an dritter Position der illegalen Einkünfte, nach dem Drogen- und dem Waffenhandel. Zum Teil sind dieselben Drahtzieher am Werk.

Kommen wir auf den Irak zurück. Wie muss man sich das vorstellen. Wer gräbt dort?

Müller-Karpe: Das sind Bauern, die ihre Dattel-Ernte nicht verkaufen können. Die aberwitzigen Gewinne aber machen andere. Vor einem Jahr wurde in New York bei Sotheby's eine acht Zentimeter hohe steinerne Löwenstatuette aus dem 4. Jahrtausend vor Christus versteigert: Für 57 Millionen Dollar. Das Signal im Irak war verheerend. Die
eigentlichen Täter sitzen mitten unter uns. Hier im Westen.


Zur Person: Der Archäologe Dr. Michael Müller-Karpe, 1955 in München geboren, hat seit 1974 an Ausgrabungen im Irak teilgenommen. Im Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz ist er zuständig für die Koordinierung von Aktivitäten des Museums im Vorderen Orient.


Interview: Michaela Adick

Eine gekürzte Fassung dieses Interviews ist am 22. Januar 2009 in der Heilbronner Stimme erschienen.

© www.globale-gleichheit.de


 

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